Privatkunden
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Jeder ist nach dem Gesetz verpflichtet, für Schäden zu haften, die er anderen fahrlässig oder vorsätzlich zufügt. Dabei gibt es keine Haftungsgrenze, was unabsehbare finanzielle Folgen für Sie haben kann. Deshalb zählt die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen.
Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer sowie seine Familie und eventuelle Hausangestellte vor
●Schadensersatzforderungen Dritter
●Die Haftpflicht kann mit diversen Zusatzdeckungen abgeschlossen werden, die beispielsweise Gefälligkeitsschäden und Schlüsselschäden
●Schäden im Ehrenamt und weitere Risiken
Bauherrenhaftpflicht
Versichert sind Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden ausgehen, soweit diese nicht bereits durch Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert sind. Dabei können die Gefahren von einer Baustelle auf Ihrem Grundstück (Bauherrenhaftpflicht) oder von Ihrem Gebäude und Grundstück (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) ausgehen. Wir regulieren nicht nur den Schaden, son- dern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Jagdhaftpflicht
Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen wollen. Dies schließt auch ausländische Jäger ein, soweit sie nach deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden können. Versichert sind durch eine Jagdhaftpflichtversicherung dann die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Nr. 1 und Nr. 4 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Jagdhaftpflicht in der beigefügten Verbraucherinformation.
Mitversichert sind beispielsweise Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts sowie Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd. Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch bis zu zwei Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd oder Risiken aus einem kleinen Wasserfahrzeug als Halter oder Eigentümer ein. Auslandsschäden sind mitversichert auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.
Unsere Haftpflichtversicherungen im Einzelnen:
Tierhalter Haftpflicht
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen.
Gilt auch für Schadenfälle, die bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von bis zu einem Jahr entstehen.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme, kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche bereits durch die Privathaftpflichtversicherung und Jagdhunde gegebenenfalls über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erfasst, während gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
Haus – und Grundbesitzerhaftpflicht
Versichert sind Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden ausgehen, soweit diese nicht bereits durch Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert sind. Dabei können die Gefahren von einer Baustelle auf Ihrem Grundstück (Bauherrenhaftpflicht) oder von Ihrem Gebäude und Grundstück (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) ausgehen. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Gewässerschadenhaftpflicht
Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z.B. Öltank) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden.
Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben, sind mitversichert, wenn sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden.
Aufwendungen, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (sog. Rettungskosten), sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind insoweit versichert, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme nicht über- steigen. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch dann versichert, wenn Sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.