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Unfallversicherung für Landwirte

Unfallversicherung

Landwirte sollten sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen, die in der Regel, bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abgeschlossen wird. Denn gerade bei schweren Unfällen, die in der Landwirtschaft wie auch in anderen Betrieben leider noch viel zu oft passieren, ist die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht umfassend genug. Deshalb ist jedem landwirtschaftlichen Betrieb, die Absicherung durch die Betriebliche Unfallversicherung zu empfehlen.

Die Leistungen der Betrieblichen Unfallversicherung:

Diese Versicherung ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung und schließt Versorgungslücken.
Die Mitarbeiter des Landwirts können mitversichert werden.

Unfallversicherung für Landwirte

Schon ab 50 Prozent Invalidität wird eine lebenslange Unfallrente in der vereinbarten Höhe gezahlt.
Schon bei einem Prozent Invalidität besteht Anspruch auf eine bestimmte Versicherungsleistung.
Die Kosten für einen Umbau des Arbeitsplatzes werden übernommen.
Die Versicherten haben Anspruch auf Genesungs- und Krankenhaustagegeld.

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