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Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt die eigens verursachten Schäden an Einrichtungsgegenständen und Geräten ab. Sie tritt nicht für Schäden ein, die das Gebäude und mit dem Gebäude verbundene Gebäudeteile wie beispielsweise Fenster, Türen und Treppen betreffen.

Hier können Sie mehr über die aktuelle Deklaration (Deckungserweiterung) bei der → LSH-Versicherung erfahren.

Die Leistungen:

  • Für abhandengekommenen oder zerstörten Hausrat während Ihnen der neue Wert oder Wiederbeschaffungspreis erstattet.
  • Für Wertsachen wird Ihnen der Neuwert bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze erstattet.
  • Für beschädigten Hausrat erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Selbst für Hausrat, der bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden war, wird ein sogenannter “gemeiner Wert” erstattet. Dieser entspricht in etwa dem Betrag, den Sie erhalten würden, wenn Sie die beschädigte Sache verkaufen würden.
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